Den Haftpflichtversicherern, gegen die Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis geltend gemacht werden, wird von der Rechtsprechung in durchschnittlichen Fällen eine Prüfungsfrist von etwa 6 Wochen eingeräumt. Diese Frist wiederum beginnt mit Zugang eines spezifizierten Anspruchschreibens zu laufen.
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