Arbeitnehmer oder Selbstständiger?

Sebastian Hermesdorf
07.02.2020

Wofür die Abgrenzung wichtig ist und auf welche Kriterien abgestellt wird

Ob jemand als Arbeitnehmer oder Selbstständiger einzuordnen ist, ist in modernen Beschäftigungsformen nicht immer eindeutig. Unternehmen führen ihre „Mitarbeiter“ mitunter als Freelancer, Dienstleister, Ehrenamtliche…Die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht hat jedoch zahlreiche Konsequenzen. So hängen davon beispielsweise der Kündigungsschutz, die Sozialversicherung, die Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, die Betriebsratsvertretung oder der Urlaubsanspruch ab.

Die Einordnung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei kommt es insbesondere auf das Maß der Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers an.

Grob könnte man sagen, je mehr die Tätigkeit durch Vorgaben (zum Beispiel zu Arbeitszeit und Arbeitsdauer) bestimmt ist, desto eher kann von einem abhängigen Arbeitsverhältnis ausgegangen werden.

Selbstständige haben in der Regel unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen unternehmerisches Risiko. Weitere Kriterien könnten sein, ob die Tätigkeit in eigenen oder fremden Räumen oder ob sie auch für andere Personen erbracht wird.

Die Abgrenzung sollte in Zweifelsfällen unbedingt von einem Arbeitsrechtsexperten geklärt werden, da sonst nicht nur rückwirkend Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen zu entrichten sind, sondern möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Sie sind sich bezüglich Ihrer eigenen Situation unsicher? Gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen.

 

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