Beschuldigte/r in einem Strafverfahren

Isabella Engelmann
22.03.2020

Kennen und nutzen Sie Ihre Rechte!

Werden von einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) Ermittlungen gegen Sie eingeleitet, so werden Sie zum Beschuldigten. Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein ist alles andere als auf die leichte Schulter zu nehmen.

In dieser Situation treffen Sie wenige Pflichten. Demgegenüber gibt es zahlreiche Rechte, die Ihrem Schutz dienen. Die wichtigsten sollen hier im Überblick dargestellt werden.  

Zunächst müssen die Ermittlungsbehörden Sie darüber informieren, was Ihnen zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen.

Vor eventuellen Vernehmungen müssen sie Sie darüber aufklären, dass Sie sich zu keiner Zeit des Verfahrens selbst belasten müssen und das Recht haben, einen Verteidiger Ihres Vertrauens hinzuzuziehen (§ 136 StPO). Dies sollten Sie unbedingt wahrnehmen. Wir stehen Ihnen hier gerne zur Seite.

Sie haben das Recht, sich gegen die Tatvorwürfe zu wehren. Insbesondere muss Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, sich zum Tatverdacht zu äußern. Hieraus dürfen Ihnen keine Nachteile erwachsen.  

Auch hier gilt: Zur Sache sollten Sie sich ohne einen Verteidiger auf keinen Fall äußern.

Sie sind verpflichtet Ihre Personalien korrekt und vollständig anzugeben. Würden Sie sich durch die wahrheitsgemäße Angabe selbst belasten, sollten Sie jedoch unbedingt schon zuvor mit einem Verteidiger Kontakt aufnehmen und im Zweifel nichts sagen.

Für die weitere Strategie ist es wichtig, dass Sie über den Inhalt der Ermittlungen möglichst viel erfahren. Ihr Anwalt kann für Sie frühzeitig umfassende Akteneinsicht beantragen.

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens zu Ihrer Entlastung tätig werden möchten, haben Sie in der Hauptverhandlung zum Beispiel die Möglichkeit Fragen und Beweisanträge zu stellen. Um diese Rechte auch wahrnehmen zu können, haben Sie das Recht auf Anwesenheit.

Die richtige Verteidigungsstrategie ist für den Verlauf Ihres Verfahrens entscheidend und muss für jeden Fall einzeln und möglichst frühzeitig abgestimmt werden. Unsere Anwälte beraten Sie gerne persönlich.

 

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