Die Baugenehmigung

Klaus Schirk
25.03.2020

Für was braucht man sie? Wie bekommt man sie?

Die Baugenehmigung ist Voraussetzung für die rechtmäßige Durchführung von Bauvorhaben. Dabei ist sie jedoch nicht für jedes Bauvorhaben notwendig. Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen und wie Sie sie bekommen können, erklären wir in diesem Artikel.

Grundsätzlich braucht man eine Baugenehmigung für die Errichtung und den Abbruch baulicher Anlagen und bei manchen Nutzungsänderungen (§ 49 LBO). Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Es reicht für die Verbindung mit dem Erdboden dabei aus, dass die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

Dies trifft zum Beispiel auf die meisten Gebäude und Garagen, aber auch auf manche Aufschüttungen und auf manche Anlagen für Außenwerbung zu. Nicht nur der Neubau oder Abriss, auch eine Nutzungsänderung kann genehmigungspflichtig sein, wenn sie bodenrechtlich relevant ist. Dies ist bei Änderungen der Fall, die die Frage nach der Genehmigung erneut aufwerfen würden, beispielsweise bei der Umwandlung eines Wohnhauses in ein Gebetshaus, nicht jedoch bei der Umwandlung eines Bekleidungsgeschäfts in einen Spielwarenladen.

Das Gesetz sieht für alle Bauvorhaben zahlreiche Ausnahmen vor, in denen eine Baugenehmigung entbehrlich ist. Dabei kommt es auf die genauen Pläne des Projekts an, insbesondere auf den Ort, an dem es umgesetzt werden soll sowie die konkrete Ausgestaltung.

Ob ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, muss also für jeden Einzelfall geprüft werden.

Ist eine Baugenehmigung notwendig, muss diese bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Sie prüft dann die Genehmigungsfähigkeit des konkreten Projekts, das heißt, ob der Umsetzung öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Auch hier kommt es dann auf die Umstände des Einzelfalls an, ob das Vorhaben zulässig ist und die Behörde die Genehmigung erteilen wird.

Sowohl die Frage nach der Genehmigungspflichtigkeit als auch nach der Genehmigungsfähigkeit lassen sich also nicht pauschal beantworten, sondern bedürfen einer individuellen Prüfung. Haben Sie Fragen zu Ihrem Projekt? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

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