Digitaler Nachlass

Klaus Schirk
08.04.2021

Was passiert nach dem Tod mit den Online-Daten und -Accounts?

Fast jeder von uns bewegt sich wie selbstverständlich im Internet und in den sozialen Medien. Emails, Fotos, Texte und Videos werden im Internet hochgeladen, ausgetauscht usw. Wer verantwortungsvoll damit umgeht, schützt seine Accounts durch unterschiedliche Passwörter und das Einrichten sonstiger Zugangserfordernisse.

Nach dem Tod stellen sich für die Erben verschiedene Fragen: Was bedeutet überhaupt digitales Erbe bzw. digitaler Nachlass? Was kann – oder besser – was sollte man zu Lebzeiten diesbezüglich regeln?

Fehlen in einer letztwilligen Verfügung Regelungen zum digitalen Nachlass, kann die Erbauseinandersetzung sehr schwierig werden. Sie gestaltet sich meistens dann sehr schwierig, wenn es im Nachlass zum Beispiel um entsprechende Online-Dienste geht. Wie schwierig die Auseinandersetzung werden kann, belegt die Entscheidung des BGH vom 12.08.2018, in der es um den Zugang zum gesperrten Facebook-Account der verstorbenen Tochter ging, was Facebook der Mutter verwehrte, obwohl sie im Besitz der nötigen Zugangsdaten war!

Eine Möglichkeit, derartige Schwierigkeiten zu vermeiden, besteht in klaren Regelungen, was nach dem Tod mit den Onlinekonten und -daten passieren soll.

In einem ersten Schritt empfehle ich eine zusammenfassende Liste, was als Digitales Erbe zu berücksichtigen ist. Zum digitalen Nachlass gehören bspw. Elektronische Bücher, heruntergeladene Musik, Guthaben bei Zahlungsdiensten, Bilder, usw. Der digitale Nachlass umfasst aber nicht nur diese hinterlassenen Daten des Verstorbenen, sondern auch laufende Verträge, die online verwaltet werden.

Als nächster Schritt ist zu klären, wer Zugriff auf diese Daten haben soll. Das muss nicht der Erbe sein. Jede andere Person könnte hier genannt werden. Um den Zugang zu ermöglichen, müssen auch die Zugangsdaten hinterlassen werden, aktuell auf den Todestag, was am einfachsten dadurch geschieht, dass der Aufbewahrungsort von Passwörtern usw. benannt wird.

Um sicherzustellen, dass der Zugang zu den Online-Konten durch den Berechtigten vollzogen werden kann, sollte auch eine über den Tod hinausgehende Vollmacht erteilt werden, in der explizit auf die Verwertung der Online-Daten und -Accounts bezuggenommen wird. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie weitere Auskünfte und Beratung wünschen.

 

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