Grabpflegekosten

Klaus Schirk
08.10.2021

Pflichtteil und Nachlassverbindlichkeiten

Regelungen zur Grabpflege finden sich in einer Vielzahl von Testamenten. Meistens werden solche Regelungen in Verbindung mit Vergünstigungen oder Auflagen einzelner Erben ausgesprochen. Nicht selten werden für die Dauer der gewünschten Grabpflege Gelder vom Erblasser zweckgebunden bereitgestellt.

Sofern solche Regelungen zur Übernahme der Grabpflege Zusammentreffen mit Pflichtteilsansprüchen der Pflichtteilsberechtigten, geht es um die Frage, ob diese Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten den Pflichtteil mindern.

Nach einer jüngsten Entscheidung des BGH 26.05.2021 - IV ZR 174/20, sind die Kosten für eine Grabpflege keine Nachlassverbindlichkeiten. In den amtlichen Leitsätzen des BGH wird festgestellt:

1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 1968 BGB.

2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.

Das heißt, bei der Berechnung des Pflichtteils für die Pflichtteilsberechtigten müssen diese Ausgaben unberücksichtigt bleiben.

Wie Sie Grabpflegekosten dennoch erfolgreich und pflichtteilsrelevant ihren Erben auferlegen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie einen Termin bei uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

 

Shariff-Teilen-Buttons