Mit dem Handy am Steuer geblitzt?

Sebastian Hermesdorf
31.01.2020

Was dann auf Sie zukommen kann


Wenn Sie als Fahrzeugführer mit dem Handy am Ohr geblitzt wurden, haben sie zwei Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig verwirklicht. Was das für Folgen hat, zeigen wir Ihnen hier auf.

Sowohl das zu schnelle Fahren, als auch die Nutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Strafen belegt werden können. Die Handynutzung für sich genommen würde in der Regel mit einem Bußgeld von 100 € und einem Punkt im Flensburger Register geahndet. Bei Überschreitungen der Geschwindigkeit kommt es bei der möglichen Strafe auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine Überschreitung der Geschwindigkeits außerorts um 41-50 km/h würde beispielsweise 160 € Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben.

Verwirklicht man mehrere Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig, werden die Strafen nicht einfach addiert.

Es liegt ein Fall der sogenannten Tateinheit vor und aus den Einzelstrafen wird eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei müssen die Behörden gesetzliche Regelungen beachten. Hierbei kommt es nicht selten zu Fehlern.

Ob die Behörde die Gesamtstrafe in Ihrem Fall korrekt gebildet hat und ob es sich lohnt, gegen den Bescheid vorzugehen, klären wir gerne für Sie ab.

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