Testamentsvollstreckung

Klaus Schirk
12.11.2021

Ein wichtiges Instrument der Nachfolgegestaltung

Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem Testament hat der Erblasser die Möglichkeit, über seinen Tod hinaus bestimmte Maßnahmen anzuordnen. In den meisten Fällen geht es um Verwaltungsmaßnahmen über einen bestimmten Zeitraum, wenn man minderjährige oder bedürftige Erben bedenken möchte, die mit der Verwaltung ihres Erbteils überfordert wären.

Der Testamentsvollstrecker kann Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft vermeiden und eine zügige Verteilung des Nachlasses gewährleisten. Nicht zuletzt die Befürchtung des Erblassers, dass sich die Erben innerhalb der Erbengemeinschaft nicht verständigen werden, sondern auch wenn über einen längeren Zeitraum gegen den Willen der Miterben bestimmte Nachlassgegenstände verwaltet werden sollen, bietet sich eine Testamentsvollstreckung an.

Der Erblasser sollte sich auch vergewissern, dass der von ihm vorgesehene Testamentsvollstrecke nicht nur bereit ist, das Amt zu übernehmen, sondern auch in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen zu können.

Gerade bei einem umfangreichen Nachlass, beispielweise wenn der Erblasser Inhaber eines Betriebes war, bietet sich die Einsetzung eines fachlich qualifizierten Testamentsvollstreckers an, weil beispielsweise  rechtliche und steuerliche Themen von Bedeutung sind. Wer als Testamentsvollstrecker vorgesehen ist, sollte bereits namentlich im Testament bestimmt werden.

Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sollten sorgfältig bedacht werden, ebenso wann die Testamentsvollstreckungen enden und wie der Testamentsvollstrecker vergütet werden soll.

Die Testamentsvollstreckung ist ein sehr wichtiges Instrument der Nachfolgegestaltung und sollte immer auch im Rahmen einer ausführlichen erbrechtlichen Beratung angesprochen werden. Nutzen sie unser Beratungsangebot und profitieren sie von unserer langjährigen Erfahrung mit der Testamentsvollstreckung.

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