Eine wesentliche Hauptleistungspflicht des Vermieters ist es, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu gewähren. Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt zu Beginn und bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Hierbei wird die Mietwohnung zu Beginn des Mietverhältnisses vom Vermieter an den Mieter übergeben, bei Beendigung vom Mieter an den Vermieter zurückgegeben.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, erfolgt die Übergabe in der Regel in Anwesenheit des Vermieters und des Mieters. Es sollte zudem ein Protokoll gefertigt werden, in dem Zustand der Wohnung bei der Übergabe festgehalten wird, da ansonsten ein erhöhtes Risiko besteht, dass es nach der Wohnungsübergabe zu Streitigkeiten über die Haftung für eventuelle Mängel und Schäden kommt.
Bei der Wohnungsübergabe sollten folgende Punkte beachtet werden:
• Die Übergabe sollte in Anwesenheit beider Parteien erfolgen;
• Es sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden, in dem auch eventuelle Mängel/Schäden zu vermerken sind;
• Die Zählerstände von Wasser, Strom und Gas sollten abgelesen und im Protokoll vermerkt werden;
• Bei der Rückgabe der Wohnung sollte eine Abnahme durch den Vermieter erfolgen.
Es empfiehlt sich, bei der Wohnungsübergabe ein Protokoll zu fertigen. Dies dient dazu, späteren Streitigkeiten vorzubeugen sowie für eine reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses zu sorgen. Das Protokoll dient zur Beweisführung für den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe.
Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte möglichst detailliert sein und alle relevanten Punkte enthalten.
Dazu gehören insbesondere:
• Datum und Uhrzeit der Übergabe;
• Name und Anschrift der anwesenden Personen;
• Zählerstände vom Strom, Wasser, Gas;
• Übergabe von Schlüsseln, Fernbedienungen, Parkausweisen etc.;
• Zustand der Wohnung (inkl. aller Räume, Türen, Fenster, Böden, Wände, Decken, Elektrogeräte etc.);
• Eventuelle Mängel und Schäden;
• Bei Einzug: vom Vermieter noch vorzunehmende Renovierungen und/oder Reparaturen;
• Bei Auszug: während der Mietzeit vorgenommene Renovierungen und/oder Reparaturen;
• Unterschrift von Vermieter und Mieter.
Werden beim Einzug in die Wohnung Mängel festgestellt, sollten diese im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden. Der Vermieter hat zur Beseitigung der Mängel eine angemessene Frist zu wahren. Wird dies nicht innerhalb dieser Frist erledigt, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder Schadensersatz fordern.
Falls eine der Parteien das Aufsetzen eines Protokolls verweigert, so besteht die Möglichkeit, ein eigenes Protokoll im Beisein eines (möglichst neutralen) Zeugen anzufertigen.
Bei Fragen zur Wohnungsübergabe zögern Sie bitte nicht, auf uns zuzukommen.