Ein Kind hat das Recht mit beiden Elternteilen Umgangskontakte zu pflegen. Die Häufigkeit des Umgangs sollte immer am Kindeswohl orientiert sein. Das Alter und die Bedürfnisse des Kindes sollten dabei Berücksichtigung finden.
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Ein Kind hat das Recht mit beiden Elternteilen Umgangskontakte zu pflegen. Die Häufigkeit des Umgangs sollte immer am Kindeswohl orientiert sein. Das Alter und die Bedürfnisse des Kindes sollten dabei Berücksichtigung finden.