Was ist ein Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Verfügung einer Person, die im Voraus getroffen wird, für den Fall, dass diese Person später einmal nicht mehr in der Lage sein wird, Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung wird oft dafür benutzt, um die Verweigerung von lebensverlängernden Maßnahmen rechtlich bindend festzulegen. Eine Legaldefinition der Patientenverfügung findet sich in § 1901 a Abs. 1. BGB:
 
„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH Az. XII ZB 61/16) ist eine Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte und ebenfalls für die Angehörigen des Patienten dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist. Lediglich zu sagen, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht sind, reicht nicht aus.

Der Ersteller einer gültigen Patientenverfügung muss einwilligungsfähig und volljährig sein. Die Schriftform ist grundsätzlich Voraussetzung für eine gültige Patientenerklärung. Eine Patientenverfügung will sorgfältig überlegt und korrekt formuliert sein. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Beratung und Unterstützung wünschen!

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