Kann der Arbeitnehmer eine Abfindung einklagen?

Ein Recht des Arbeitnehmers eine Abfindung einzuklagen besteht grundsätzlich nicht. Die Richterin oder der Richter des Arbeitsgerichts wird während der Verhandlung aber mehrfach versuchen, eine gütliche Einigung zwischen beiden Parteien zu erreichen. Je höher die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers sind die Kündigungsschutzklage zu gewinnen, desto eher wird der Arbeitgeber auch dazu bereit sein im Wege eines Vergleichs eine Abfindung mit dem Arbeitnehmer auszuhandeln.

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