Grundsätzlich kann Urlaubsanspruch nicht ausgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in der Freizeit genommen werden kann.
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Grundsätzlich kann Urlaubsanspruch nicht ausgezahlt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in der Freizeit genommen werden kann.