Gespeichert von lektorat am 06.03.2020 - 14:20 Ein Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er die zuletzt ausgeübte Tätigkeit krankheitsbedingt nicht mehr ausführen kann. Liegt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vor, spricht man von Berufsunfähigkeit. Fachgebiete Arbeitsrecht Shariff-Teilen-Buttons