Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung und hält diese für ungerechtfertigt, sollte er eine Kündigungsschutzklage erheben. Ist die Kündigung nämlich wirklich unwirksam, dann besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort. Falls der Arbeitnehmer jedoch die dreiwöchige Frist, innerhalb derer er die Kündigungsschutzklage erheben kann, verstreichen lässt, wird die Kündigung – auch wenn gar keine Kündigungsgründe vorliegen sollten – wirksam.
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