Welche Besonderheiten bestehen bei Kündigungen befristeter Arbeitsverhältnisse?

Ein befristeter Arbeitsvertrag, auch Zeitvertrag genannt, wird von vornherein nur für eine bestimmte Dauer geschlossen. Enthält der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung, ist eine ordentliche Kündigung sowohl von Arbeitnehmer-, als auch von Arbeitgeberseite ausgeschlossen (§ 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Eine Ausnahme besteht lediglich im Falle einer außerordentlichen Kündigung auf Grund einer schweren Pflichtverletzung.

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