Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich und daher auch die Kündigung unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter. Da aber der gekündigte Arbeitnehmer meist aufgrund des gestörten Betriebsklimas nicht mehr in den alten Job zurückkehren wollen wird, werden meistens Abfindungen ausgehandelt. Mit der Zahlung der Abfindung wird dann das Arbeitsverhältnis als beendet angesehen.
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