Die Vergütung des Arbeitnehmers wird während des Urlaubs fortgezahlt, sog. Urlaubsentgelt. Die Höhe dieses Urlaubsentgeltes bemisst sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Etwaige Nacht- und Feiertagszulagen müssen dabei ebenfalls mitberücksichtigt werden.
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