Kann der Abriss eines Gebäudes angeordnet werden?

Die Baurechtsbehörden können nach § 65 Abs.1 LBO den Abriss von baurechtswidrigen (illegalen) baulichen Anlage verfügen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Hierfür bestehen jedoch hohe Anforderungen. Die bauliche Anlage muss dafür genehmigungspflichtig aber nicht genehmigt sein beziehungsweise der Genehmigung nicht entsprechen. Zudem müsste sie nicht genehmigungsfähig sein. Die Behörde muss außerdem Verhältnismäßigkeitserwägungen berücksichtigen.

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