Wie lange gilt die Baugenehmigung?

Die Baugenehmigung erlischt gem. § 62 Abs.1 LBO, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder wenn sie nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Frist kann jedoch verlängert werden, was bei der Baurechtsbehörde beantragt werden muss.

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