Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Beim Pflichtteilsverzicht wird nur auf das Pflichtteilsrecht verzichtet. Setzt der Erblasser einen anderen zum Erben ein und wird der Pflichtteilsberechtigte deswegen nicht Erbe, so erhält er bei einem Verzicht darauf auch keinen Pflichtteil. Wird der Pflichtteilsberechtigte Erbe, ändert der Pflichtteilsverzicht nichts an seiner Erbenstellung.

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