Ein Testament ist der in schriftlicher Form verfasste, sogenannte letzte Wille einer Person. In einem Testament legt der Erblasser fest, wer sein oder seine Erben sein sollen. Es können in dem Testament auch Personen bedacht werden, die nicht erben werden, aber z.B. Geld oder Gegenstände erhalten sollen (Vermächtnisse). Im Testament kann auch bestimmt werden, wer von der Erbfolge ausgeschlossen werden soll. Hier ist aber zu beachten, dass die Enterbung Pflichtteilsansprüche auslösen kann.
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