Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Durch eine Vorsorgevollmacht kann man für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit einen Vertreter bestimmen. Bei der Bestimmung eines Bevollmächtigten durch eine Vorsorgevollmacht entfällt die Notwendigkeit eines gerichtlich angeordneten Betreuers, § 1896 Abs. 2 BGB. Anders als bei der Betreuungsvollmacht wird ein durch eine Vorsorgevollmacht bestimmter Vertreter in finanziellen Angelegenheiten nicht durch das Gericht überwacht. Die Erteilung einer Vollmacht ist prinzipiell formfrei möglich, aus Beweiszwecken ist jedoch zur Schriftform zu raten. Eine Unterschriftsbeglaubigung der Vorsorgevollmacht ist sinnvoll. Sie ist zudem beispielsweise erforderlich, wenn mit der Vollmacht auch Immobilien übertragen werden sollen.

Die Vorsorgevollmacht sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Vorsorgevollmachten sind sehr wichtig, da durch den Bevollmächtigten bindende Entscheidungen getroffen werden. Es kann um das gesamte Vermögen gehen! Streitigkeiten unter Angehörigen um eine zweifelhafte Vorsorgevollmacht können Familien zerstören. Finger weg von Formularen aus dem Internet.

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