Die Qualifikation Fachanwalt für Erbrecht wird von Rechtsanwälten als Spezialisierung geführt, nachdem der Rechtsanwalt erfolgreich den Fachanwalts-Lehrgang absolviert hat. Gemäß § 14 f der Fachanwaltsordnung (FAO) sind zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Erbrecht, neben den besonderen theoretischen Kenntnissen, auch eine bestimmte Anzahl von Fällen aus dem Erbrecht nachzuweisen.
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