Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle wurde im Jahr 1962 vom Landgericht Düsseldorf entwickelt und eingeführt. Sie hat keine Gesetzeskraft und ist damit nicht rechtsverbindlich, wird jedoch von den Familiengerichten als allgemeine Richtlinie für die Festsetzung von Kindesunterhalt angewandt. Sie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet, zuletzt zum 01.01.2020.
Die Düsseldorfer Tabelle gilt grundsätzlich für zwei Unterhaltsberechtigte. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten kann eine Herabstufung oder eine Höhergruppierung in Frage kommen. Entscheidend für die Höhe des Unterhaltes ist das Einkommen des Pflichtigen. Hierbei wird aber nicht automatisch das Nettoeinkommen des Pflichtigen zugrunde gelegt, sondern das bereinigte Einkommen. Dies bedeutet, dass das Einkommen noch um einige Positionen bereinigt werden kann, bevor es für die Höhe des Unterhaltes herangezogen wird. Hierzu zählen beispielhaft ehebedingte Darlehen, Beiträge zu Kranken- und Altersvorsorge etc.
Details erläutern wir Ihnen gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

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