Ja. Der Abschluss eines Vertrages – und somit auch eines Kaufvertrages – ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Verträge können also auch mündlich erfolgen. Es können sich dann aber natürlich Beweisschwierigkeiten dahingehend ergeben, was im Detail Gegenstand des Kaufvertrages gewesen sein soll.
Nur ausnahmsweise bedarf der Vertragsschluss einer bestimmten Form. Dies ist der Fall, wenn der Gesetzgeber für eine der beiden Parteien ein zusätzliches Schutzbedürfnis vor dem übereilten Eingehen vertraglicher Verpflichtungen gesehen hat. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Kauf eines Grundstücks, bei dem der Kaufvertrag der notariellen Beurkundung bedarf.
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