Eine Jugendamtsurkunde ist eine Titulierung des Kindesunterhaltes. Diese wird vom Jugendamt vorgenommen und ist kostenfrei. Mit dieser Urkunde kann der Kindesunterhalt vollstreckt werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.
Fachgebiete
Eine Jugendamtsurkunde ist eine Titulierung des Kindesunterhaltes. Diese wird vom Jugendamt vorgenommen und ist kostenfrei. Mit dieser Urkunde kann der Kindesunterhalt vollstreckt werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt.