In einem Ehevertrag können Sie regeln, was im Falle einer Scheidung gelten soll. Hierzu gehört im Wesentlichen die Wahl eines Güterstandes, Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen und die Frage über Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Es können aber noch weitere Vereinbarungen getroffen werden. Ein umfangreiches Beratungsgespräch ist hierfür dringend erforderlich. Auch nach einer Trennung kann ein solcher Vertrag noch geschlossen werden. In diesem Fall handelt es sich dann um eine Trennungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung.
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