Handelsgeschäfte sind die Rechtshandlungen eines Kaufmanns oder einer Handelsgesellschaft, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Handelsgewerbes stehen. Grundsätzlich gelten für Handelsgeschäfte die allgemeinen Regeln des Zivilrechts. Manche Regelungen werden im Handelsgesetzbuch jedoch modifiziert, um den spezifischen Bedingungen des kaufmännischen Verkehrs gerecht zu werden.
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