Ja – lediglich ein Unternehmer muss bei dem Verkauf einer gebrauchten Sache an eine Privatperson mindestens ein Jahr lang für Gewährleistungsansprüche des Käufers einstehen. Allerdings muss der Gewährleistungsausschluss auch wirksam vereinbart worden sein. Falls Sie einen entsprechenden Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss schließen wollen, stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
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