Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?

Ein Sachmangel liegt nach § 434 BGB u.a. dann vor, wenn die Kaufsache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einem Fahrzeug der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass normale alters- oder nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen keinen Sachmangel darstellen. In diesem Fall bestünden also keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

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