Während man unter Gewährleistung die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung versteht, die den Kern des Kaufrechts bildet, ist eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers, des Herstellers oder eines Dritten.
In Form eines zusätzlich zum Kaufvertrag abgeschlossenen Garantievertrags übernimmt der Garantiegeber, also meist der Verkäufer oder der Hersteller („Herstellergarantie“) die Gewähr dafür, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer entweder eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Kaufsache für einen festgelegten Zeitraum erhalten bleibt (Haltbarkeitsgarantie).
Die Bedingungen, die Dauer und der Umfang der Garantie können dabei vom Garantiegeber frei festgelegt werden. Für Verbraucher bedeutet eine solche Garantie eine rechtliche Besserstellung gegenüber den gesetzlichen Mängelrechten. Von einer Haltbarkeitsgarantie etwa werden nämlich häufig auch Mängel oder Schäden umfasst, die als Folge des alltäglichen Gebrauchs und Verschleißes entstehen. Zudem wirkt eine Garantie in vielen Fällen über die Zeit der Verjährung der Mängelansprüche hinaus.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
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