Welche Rechte kann ich bei einer mangelhaften Kaufsache geltend machen?

Das Gewährleistungsrecht sieht zunächst vor, dass der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Die Nacherfüllung kann dabei wahlweise als Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels oder als Ersatzlieferung, sprich Lieferung einer mangelfreien Sache, geltend gemacht werden.
Nur wenn der Verkäufer trotz entsprechender Fristsetzung – bzw. wie es im seit dem 01.01.2022 neuen § 475 d BGB heißt „der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat“ – durch den Käufer die Nacherfüllung verweigert, sieht das Gewährleistungsrecht weitere Ansprüche des Käufers vor.
In diesem Fall kann der Käufer bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

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