In welchem Verhältnis stehen Garantie und Gewährleistung zueinander?

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, wohingegen die Garantieansprüche vertraglicher Ansprüche darstellen. Garantie- und Gewährleistungsansprüche bestehen nebeneinander. Innerhalb der Verjährungsfristen für die Sach- bzw. Rechtsmängelhaftung des Verkäufers kann der Käufer bei einer parallel hierzu bestehenden Garantie zwischen beiden Instituten frei wählen.
Gibt es beispielsweise eine Herstellergarantie, so kann sich der Käufer entscheiden, ob er Ansprüche gegen den Hersteller der mangelhaften Kaufsache (also aus der Garantie) oder gegen den Verkäufer (also aus Sach- und Rechtsmängelhaftung) geltend machen möchte.

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