Welcher Zeitpunkt ist für die Mangelhaftigkeit der Kaufsache maßgeblich?

Der Sachmangel muss bereits bei der Übergabe bzw. bei Lieferung – Juristen sprechen vom sogenannten Gefahrübergang – vorgelegen haben. Für den Gefahrübergang ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Kaufsache dem Käufer tatsächlich übergeben wird.

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