Gemeinschaftseigentum: Wer darf was nutzen?

Da das Gemeinschaftseigentum in Eigentum aller Wohnungseigentümer steht, dass es grundsätzlich auch von allen Wohnungseigentümern genutzt werden. Hierbei gilt jedoch für jeden Wohnungseigentümer das Gebot der Rücksichtnahme. Mit der Nutzung von gemeinschaftlichem Eigentum dürfen keine erheblichen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Nachbarn und anderen Wohnungseigentümer verbunden sein. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Gemeinschaftseigentum möglichst schonend zu nutzen.
Wenn mehrere Wohnungseigentümer zur Nutzung berechtigt sind, kann es sinnvoll sein, Regelungen zu treffen, um Konflikte zu vermeiden. Es besteht für die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, für die konkrete Nutzung Regelungen aufzustellen und Vereinbarungen zu treffen. Ist für eine am gemeinschaftlichen Eigentum stehende Fläche eine bindende Zweckbestimmung getroffen, so kann eine Änderung dieser Regelung nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer herbeigeführt werden.

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