Kann Tierhaltung vom Vermieter pauschal verboten werden?

Pauschale Verbote jeglicher Tierhaltung sind nicht wirksam. Wenn von Tieren keinerlei Störung anderer Mieter oder Gefahren für die Wohnung zu erwarten sind, darf der Mieter sie in angemessener Zahl grundsätzlich auch ohne die Erlaubnis des Vermieters halten. Dies gilt in der Regel für Kleintiere, wie Hamster oder Zierfische. Die Haltung von z.B. Katzen und Hunden kann allerdings vom Vermieter vertraglich ausgeschlossen oder von einer Genehmigung im Einzelfall abhängig gemacht werden.

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