Mit einem befristeten Mietvertrag oder auch Zeitmietvertrag wird ein Mietverhältnis für einen bestimmten Zeitraum begründet. Es endet zu einem von Beginn an festgelegten Zeitpunkt. In der Zwischenzeit kann der Vertrag, außer bei Nichtzahlung der Miete, nicht gekündigt werden. Eine Befristung von Wohnraummietverträgen ist nur aus bestimmten gesetzlich vorgesehenen Gründen zulässig.
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