Welche Form muss ein Mietvertrag haben?

Grundsätzlich gibt es keine Formvorgaben für einen Mietvertrag. Er kann somit auch mündlich vereinbart werden. Eine Ausnahme bilden auf bestimmte Zeit geschlossene Mietverträge für Wohnraum von über einem Jahr Länge, für die sich aus § 550 BGB ein Schriftformerfordernis ergibt. Aus Beweiszwecken ist generell eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert.

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