Kann bei einem Rotlichtverstoß ein Fahrverbot angeordnet werden?

Für die Anordnung eines Fahrverbots bei einem Rotlichtverstoß kommt es entscheidend darauf an, wie lange die Ampel bereits rot war. Liegt ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vor, war also die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rot, dann ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen.

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