Für die Anordnung eines Fahrverbots bei einem Abstandsverstoß zu dem vorrausfahrenden Fahrzeug kommt es darauf an, um wieviel der Abstand unterschritten worden ist. Wenn der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts beträgt, ist in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen.
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