Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid tun?

Wenn gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, besteht für ihn die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen.
Hierbei ist aber zu beachten, dass beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und einer daraufhin durchgeführten Hauptverhandlung auch eine zu Lasten des Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann, als diejenige die von der Bußgeldbehörde in dem Bußgeldbescheid angegeben wurde.
Es empfiehlt sich zunächst gemeinsam mit einem Rechtsanwalt zu entscheiden, ob ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll ist.

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