Muss ich als Beschuldigter einer polizeilichen Ladung Folge leisten?

Nein, das müssen Sie nicht. Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der für Sie Akteneinsicht fordert. Sie können dann immer noch eine Aussage zur Sache machen, wenn Sie dies wollen.

Fachgebiete

Shariff-Teilen-Buttons