Gespeichert von lektorat am 06.03.2020 - 09:40 Wenn Sie als Beschuldigte oder Beschuldigter von der Polizei vernommen werden, haben Sie ein Schweigerecht. Machen Sie von diesem Schweigerecht unbedingt Gebrauch und befragen Sie erst einen Anwalt, bevor Sie eine Aussage machen. Fachgebiete Strafrecht Shariff-Teilen-Buttons