Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger?

Einen Wahlverteidiger beauftragen Sie selbst. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn empfindliche Strafen drohen, z.B. bei Verwirklichung eines Verbrechens oder bei schwierigen Sachverhalten. Auch bei der Anordnung von Untersuchungshaft wird ein Pflichtverteidiger bestellt.

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