Da die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des eigenen Anwalts trägt, ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlenswert, da nur so mit den Fachleuten der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe verhandelt werden kann. Oder wie es ein sehr erfahrener Dortmunder Richter formulierte:
„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 Euro Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (…) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (….)“.
Sollte ich auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt beauftragen?
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