Was ist die Wertminderung?

Neben dem reinen Fahrzeugschaden am Kfz gibt es bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine weitere Schadensposition: die Wertminderung. Auch bei einem optimal reparierten Fahrzeug, das einen Unfallschaden erlitten hat, bleibt der Makel, dass das eigene Fahrzeug zukünftig als Unfallfahrzeug qualifiziert wird. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden die Unfallfahrzeuge gegenüber unfallfreien Fahrzeugen erfahrungsgemäß mit Preisabschlägen gehandelt. Diese Reduzierung des Wertes des reparierten Fahrzeugs entsteht bereits mit dem Unfall und nicht erst mit dem späteren Verkauf. Bereits hieraus ergibt sich auch, dass – mit Ausnahme des Schadens unterhalb der Bagatellgrenze – die Einholung eines Schadensgutachtens stets ratsam ist, da nur im Schadensgutachten die Höhe der Wertminderung beziffert wird.

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