Wer Geschädigter bei einem Unfall ist, kann vom Schädiger Schadensersatz verlangen. Dies umfasst sowohl den sog. materiellen Schaden (z.B. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Erwerbsschaden, Heilbehandlungskosten) als auch den sog. immateriellen Schaden - dies ist das Schmerzensgeld.
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