Wer trägt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Rechtsanwaltskosten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer auch die Kosten des Rechtsanwalts des Geschädigten im Rahmen des Schadensersatzes erstatten. Bei den Rechtsanwaltskosten handelt es sich also um eine Schadensposition wie etwa die Reparaturkosten oder die Nutzungsausfallentschädigung.

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