Grundsätzlich hat der Geschädigte, wenn er bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist, auch Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Welches Schmerzensgeld allerdings angemessen ist, hängt von mehreren Faktoren, wie z.B. Art und Umfang der Verletzung, Heilbehandlungsdauer, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden etc. ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Insoweit empfiehlt es sich Kontakt mit RA Hermesdorf aufzunehmen, um sich Klarheit über die Höhe des Schmerzensgeldes zu verschaffen.
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